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Veranstaltung zum Berliner Neutralitätsgesetz 15.Mai 2018, 19.30 Uhr
Die Initiative PRO Berliner Neutralitätsgesetz veranstaltet eine Diskussion zum Berliner Neutralitätsgesetz mit
Seyran Ates (Autorin und Juristin),
Hildegard Greif-Gross (Schulleiterin Peter-Petersen-Grundschule/Neukölln)
Naila Chikhi (Referentin Flucht und Frauenrechte bei terre des femmes).
Einleitung und Moderation: Walter Otte (Rechtsanwalt und Co-Sprecher der Initiative PRO Berliner Neutralitätsgesetz)
Ort: URANIA Berlin https://www.urania.de/wie-religioesweltanschaulich-neutral-muss-die-schule-sein
Bitte über diese Verlinkung für die Veranstaltung anmelden. Begrenzte Platzanzahl!
Wie religiös/weltanschaulich neutral muss die Schule sein?
Erörterungen zum Berliner Neutralitätsgesetz
Das Berliner Neutralitätsgesetz von 2005 untersagt den Beschäftigten in einigen Bereichen des Öffentlichen Dienstes (u.a. Justiz, Polizei, allgemeinbildende Schulen) während der Dienstausübung auffällige religiöse oder weltanschauliche Symbole zu tragen. Staatliche Neutralität in religiösen Angelegenheiten soll danach umfassend in Bereichen gelten, in denen sich die Bürger*innen dem staatlichen Handeln nicht entziehen können. Dies betrifft beispielsweise die Situation von Angeklagten vor Gericht ebenso wie die Verpflichtung von Schüler*innen, am Schulunterricht teilnehmen zu müssen.
Innerhalb der Senatskoalition ist das Gesetz umstritten: Teile der Koalition fordern die Einschränkung des Gesetzes (zumindest) für den Bereich der allgemeinbildenden Schulen. Sie wollen dem Drängen islamischer Verbände sowie einiger muslimischer Frauen nachgeben und das religiöse Kopftuch für Pädagoginnen während der Dienstzeit zulassen. Darüber, dass nur eine Minderheit von Musliminnen das Tragen eines Kopftuches für eine religiöse Pflicht hält, wird dabei hinweg gesehen. Schon jetzt unterrichten unzählige Musliminnen an Berliner Schulen, so dass der generell erhobene Vorwurf, Musliminnen würden diskriminiert, vollständig substanzlos ist. Worum es geht, ist dem konservativ-orthodoxen Islam den Zugriff auf die Schüler*innen zu ermöglichen.
Sollte das Gesetz eingeschränkt werden, ist ein generelles Ende der staatlichen Neutralität an allgemeinbildenden Schulen mit erheblichen Gefahren für den Schulfrieden und die Erfüllung des Erziehungsauftrages zu befürchten. Es ist damit zu rechnen, dass jetzt schon vorhandene und zunehmende religiöse Konflikte in einigen Berliner Brennpunktbezirken durch das Zulassen religiöser Symbole in den Schulen noch verstärkt werden.
Die im politischen Spektrum links bis Mitte verortete Initiative „PRO Berliner Neutralitätsgesetz“ fordert von der Regierungskoalition ein klares Bekenntnis zum Erhalt des Gesetzes. Sie sieht gravierende Folgen bei einer Aufweichung des Gesetzes: jede religiöse Splittergruppe könnte beanspruchen, dass ihr angehörige Pädagog*innen das jeweilige religiöse Symbol demonstrativ „werbeträchtig“ in Schulen tragen dürfen. Die Initiative verweist darauf, dass aus gutem Grund vor Jahrzehnten die „Bhagwan“-Kleidung für Lehrer*innen während der Dienstzeit verboten wurde.
Die Befürworter*innen der Gesetzesaufweichung können oder wollen nicht reflektieren, dass es nicht nur um das „Kopftuch“ geht, sondern um das gesamte freiheitliche Konzept der staatlichen Neutralität.
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