Berliner Neutralitätsgesetz wird dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt – Dies allein reicht nicht!

Initiative PRO Berliner Neutralitätsgesetz

Erklärung

Zur Verfassungsbeschwerde von Bildungssenatorin Sandra Scheeres gegen das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Verbot religiöser Bekleidung im Schuldienst erklären die Sprecher/innen der Initiative PRO Berliner Neutralitätsgesetz:

Der Gang nach Karlsruhe ist richtig aber genügt nicht

Der Entschluss der Berliner Bildungssenatorin ist konsequent. Die Initiative PRO Berliner Neutralitätsgesetz begrüßt den Schritt und hält es für angemessen, die rechtliche Auseinandersetzung um die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Berliner Neutralitätsgesetzes direkt vom Bundesverfassungsgericht entscheiden zu lassen. Nur das Bundesverfassungsgericht kann Gesetze des Bundes und der Länder als unvereinbar mit dem Grundgesetz für unwirksam erklären.

Die Angelegenheit ist politisch von großer Bedeutung für die staatliche Neutralität. Letztlich kann die Verfassungsmäßigkeit des Neutralitätsgesetzes nur vom Bundesverfassungsgericht entschieden werden. Die von interessierter Seite aus der Politik in der Öffentlichkeit verbreitete Information, das Bundesarbeitsgericht habe das Neutralitätsgesetz für verfassungswidrig erklärt, ist vollständig unzutreffend. Auf die unveränderte Gültigkeit des Berliner Neutralitätsgesetzes hat dieses Urteil entgegen der Auffassung von Justizsenator Behrendt keinen unmittelbaren Einfluss.

Das Gericht wird auch darüber zu befinden haben, ob das Bundesarbeitsgericht den Europäischen Gerichtshof hätte anrufen müssen.

Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil lediglich in einem Einzelfall entschieden und den Berliner Behörden die unzureichende Abwägung der Religionsfreiheit einer angehenden Lehrerin mit der zu erwartenden Störung des Schulfriedens vorgeworfen.

Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens zum Bundesverfassungsgericht wird die Berliner Schulverwaltung verbindlich darzulegen haben, an welchen Schulen und in welcher Intensität die Durchbrechung der religiösen Neutralität durch Lehrerinnen und Lehrer auf die Kinder und Jugendlichen einwirkt. Die Initiative PRO Berliner Neutralitätsgesetz fordert ein Register für die Erfassung und Dokumentation von Fällen konfrontativer Religionsbekundung und religiösen Mobbings an Berliner Schulen. Dieses sollte umgehend eingeführt werden. Bislang ist dies nicht der Fall und erschwert bzw. verhindert sogar, dass konkrete Gefahrensituationen gerichtsfest dokumentiert werden können.

So besteht die konkrete Gefahr, dass Kinder und Jugendliche, die sich bestimmten weltanschaulichen und religiösen Riten und Bekleidungsvorschriften nicht unterwerfen, durch das Vorbild des Lehrpersonals, immer weiter unter Druck gesetzt werden. Damit wäre ihr verfassungsrechtlich garantiertes Recht auf „negative Religionsfreiheit“ verletzt. Die Schule sollte ein so weit wie möglich neutraler Schutzraum sein, der eine individuelle Persönlichkeitsentwicklung der Kinder und Jugendlichen fördert und ermöglicht. Niemand darf in einem staatlichen Raum weltanschaulich und religiös genötigt werden.

Berlin, 14. Februar 2021

Für die Initiative PRO Neutralitätsgesetz

Ulla Widmer-Rockstroh                  RA Walter Otte                     Michael Hammerbacher

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.