Bundesarbeitsgericht beschädigt staatliche Neutralität

Gestern hat das Bundesarbeitsgericht in dritter und letzter Instanz geurteilt, dass das im Berliner Neutralitätsgesetz enthaltene Verbot des Zeigens religiöser Symbole im Schulbereich zu pauschal und damit diskriminierend ist.

Die Sprecher*innen der Initiative PRO Berliner Neutralitätsgesetz erklären dazu:

Wir hätten uns eine andere Entscheidung gewünscht. Die gestrige Entscheidung des BAG ist außerordentlich bedauerlich. Sie widerspricht dem Gebot der staatlichen Neutralität und der seiner Bediensteten in religiösen Angelegenheiten während ihrer Dienstausübung.

Vordergründig geht es um das islamische „Kopftuch“, tatsächlich kann aber nun jede Religionsgemeinschaft ihre religiösen Symbole über Lehrer*innen in die Schule hineintragen. Derartige Symbole senden immer Botschaften aus und wirken beeinflussend auf die Schüler*innen. Dies alles dient nicht dem Schulfrieden.

Das Bundesarbeitsgericht ist der unzutreffenden Argumentation des Landesarbeitsgerichts Berlin/Brandenburg gefolgt, wonach das Berliner Neutralitätsgesetz insoweit ver-fassungswidrig ist, als es für den Schulbereich eine sog. abstrakte Gefahr regele.

Die vom Gericht angebotene Variante einer „verfassungskonformen Auslegung“ des Gesetzes dahin, dass immer eine sog. konkrete (bereits eingetretene oder unmittelbar bevorstehende) Gefahr erforderlich sei, um ein Verbot des Tragens religiös konnotierter Bekleidung zu rechtfertigen, geht an der Sache vorbei. Wenn die Gefahr konkret eingetreten ist, ist es bereits zu spät und der Schulfriede gestört.

Festzuhalten ist: das Bundesarbeitsgericht hält das Berliner Neutralitätsgesetz keineswegs für generell verfassungswidrig. Deshalb braucht es auch nicht geändert werden!

Das Urteil betrifft nicht die weiteren vom Neutralitätsgesetz geregelten Bereiche wie etwa Justiz, Strafvollzug, Polizei. Dazu liegen auch bereits höchstgerichtliche Urteile vor, die die Bedeutung der staatlichen Neutralität hervorheben und dagegen das Interesse einzelner zurücktreten lassen, seine religiösen Symbole bei der Erfüllung von Dienstaufgaben demonstrativ zu zeigen.

Umso erschreckender, dass der sensible Schulbereich künftig von diesem Neu-tralitätsanspruch ausgenommen werden soll.

Die Initiative begrüßt die Ankündigung der Senatsschulverwaltung, eine Prüfung vorzunehmen, ob für das Land Berlin gegen das BAG-Urteil der Weg zum EuGH möglich ist.

Die Initiative wird sich ausführlich zu dem gestrigen Urteil des BAG äußern, sobald die Einzelheiten dazu bekannt und die entscheidenden Begründungsstränge deutlich geworden sind.

Berlin, den 28.08.2020

Für die Initiative PRO Berliner Neutralitätsgesetz

Walter Otte, Michael Hammerbacher, Ulla Widmer-Rockstroh

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