Zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Berliner Neutralitätsgesetz: staatliche Neutralität beschädigt !

Stellungnahme der Landesarbeitsgemeinschaft Säkulare Grüne Berlin:

Am 27. August hat das Bundesarbeitsgericht geurteilt, dass Lehrer*innen das Tragen religiöser Symbole während des Schulunterrichts nicht generell untersagt werden darf, sondern nur in dem Fall, dass eine konkrete Gefahr vorliegt. Eine solche Gefahr ist nur dann gegeben, wenn an der Schule bereits Unfrieden aus religiösen Gründen herrscht. Ein Einschreiten ist somit erst dann möglich, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist. Dieses Urteil beschädigt die staatliche Neutralität im Schulwesen und ist geeignet, Schaden für die betroffenen Schüler*innen hervorzurufen.

Die LAG Säkulare Grüne Berlin kritisiert das BAG-Urteil als ein falsches Signal in einer Zeit zunehmender religiöser Konflikte in Schulen, als eine Einladung, religiöse Symbole als Lehrkraft in der Schule zu zeigen und als Einschränkung des Grundsatzes der staatlichen Neutralität ohne jeglichen zwingenden Grund.

Es sollte unbedingt seitens der Senatsschulverwaltung eine Klärung auf der Ebene des Europäischen Gerichtshofes unternommen werden.

Das Urteil ist nur ein Zwischenstand in der Auseinandersetzung über religiöse Symbole im öffentlichen Dienst. Ein Grund zur Änderung des Neutralitätsgesetzes in Berlin besteht nicht – es ist in vollem Umfang weiter gültig -, da es von keiner Gerichtsinstanz für verfassungswidrig erklärt worden ist.

Völlig unbeeinflusst von der Enscheidung des Bundesarbeitsgerichts sind diejenigen Teile des Gesetzes, die sich mit anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes befassen.

Damit ist klar, dass es in der Berliner Politik zu heftigen Auseinandersetzungen kommen wird, falls es unternommen werden sollte, das Gesetz einzuschränken oder gar abzuschaffen.

Klar ist, dass es der Einführung einiger Regularien bei der Einstellung solcher Bewerber*innen , die auch während des Schulunterrichts ihre jeweiligen religiösen Symbole monstranzhaft zeigen wollen, bedarf. Dies ist notwendig, um die staatliche Neutralität zu sichern und um Schaden von den Schüler*innen abzuwenden.

Religionsdemonstration hat in der Schule nichts zu suchen.

Die LAG Säkulare Grüne Berlin unterstützt die Erklärung der Initiative PRO Berliner Neutralitätsgesetz vom 28.08.2020.

Landesarbeitsgemeinschaft Säkulare Grüne Berlin 28.08.2020     

http://be.saekulare-gruene.de/

Kontakt: web@be.saekulare-gruene.de

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