Lesben- und Schwulenverband unterstützt “Initiative Pro Berliner Neutralitätsgesetz“

Sexuelle Selbstbestimmung und staatliche Neutralität sind unabdingbar für das Miteinander in der Demokratie

Der Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg (LSVD) unterstützt ab sofort die „Initiative Pro Berliner Neutralitätsgesetz“ Die parteiunabhängige und überparteiliche Initiative engagiert sich für den Erhalt des Berliner Neutralitätsgesetzes. Das seit 2005 bestehende Gesetz regelt in Berlin die Beachtung der staatlichen religiösen und weltanschaulichen Neutralität im Öffentlichen Dienst, und zwar für sämtliche religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisse gleich. Diese Gleichbehandlung ist bundesweit vorbildlich.

In Berliner Regierungskreisen wird eine Aufhebung oder zumindest grundlegende Änderung des Gesetzes diskutiert. Das hält die „Initiative Pro Berliner Neutralitätsgesetz“ im Interesse der Neutralität in staatlichen Hoheitsfeldern wie Justiz, Polizei und Schule für problematisch. Das Berliner Neutralitätsgesetz verlangt vom Staatsbediensteten keinen Verzicht auf ihre Religionsausübung oder auf eine eigene Weltanschauung, sondern eine auf die Amtstätigkeit beschränkte Zurückhaltung.

Aus Sicht des Lesben- und Schwulenverbandes hängt der Schutz der sexuellen Selbstbestimmung auch von einer funktionierenden staatlichen Neutralität in Religions- und Weltanschauungsfragen ab. „Wer sich an staatliche Stellen wendet, muss sich auch in der persönlichen Kommunikation sicher sein, dass Recht und Gesetz unabhängig von der jeweiligen Religions- und Weltanschauung ausgelegt werden“, sagt LSVD-Landesgeschäftsführer Jörg Steinert.

Der Lesben- und Schwulenverband hat sich bereits vor 10 Jahren im Rahmen des „Bündnis pro Ethik“  für einen gemeinsamen Ethikunterricht an Berliner Schulen eingesetzt – mit Erfolg! [https://berlin.lsvd.de/neuigkeiten/fur-gemeinsamen-ethikunterricht/].

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Ein Video-Statement von Seyran Ates finden Sie hier: https://youtu.be/xThMm1VRl8w

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