Wahlprüfsteine Neutralitätsgesetz – Antwort von Bündnis 90 / Die Grünen

Auf der Landesdelegiertenversammlung am 19.03.2021 haben die Berliner Grünen als erste der demokratischen Berliner Parteien ihr Wahlprogramm für die AGH-Wahl im September dieses Jahres beschlossen, darunter auch eine Aussage zum Berliner Neutralitätsgesetz.

Die beiden Landesparteivorsitzenden Nina Stahr und Werner Graf nahmen in einem Schreiben vom 14.04.2021 zu den Wahlprüfsteinen der Initiative Stellung.

Die Stellungnahme:

Sehr geehrte Frau Widmer-Rockstroh, Sehr geehrter Herr Hammerbacher und Otte,

haben Sie vielen Dank für Ihre Wahlprüfsteine.

Wir erlauben uns, Ihre Fragen im Zusammenhang zu beantworten. Die Unabhängigkeit der Rechtsprechung und aller für sie handelnden und entscheidenden Amtsträgerinnen und Amtsträger von weltanschaulichen und religiösen Bekenntnissen ist einer der Grundpfeiler der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland. Das Grundgesetz sieht deshalb in der äußeren Sichtbarkeit und Zweifelsfreiheit dieser Neutralität ein hohes Gut. Diese Neutralität gilt selbstverständlich auch für andere staatliche Institutionen.

Die Religionsfreiheit und das Gleichbehandlungsgebot sind verfassungsrechtlich verbriefte Rechte. Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts weist darauf hin, dass das Land Berlin diese nicht hinreichend schützt. Aus diesem Grund ist es richtig, dass wir in Berlin und in unserer Partei die Debatte geführt haben, ob das Neutralitätsgesetz in seiner bestehenden Form überhaupt aufrechterhalten werden kann.

Aus antidiskriminierungspolitischer Sicht ist eine Novellierung ohnehin geboten. Wir stehen zum Neutralitätsgebot, gingen und gehen aber davon aus, dass auch kopftuchtragende Lehrerinnen und Referendare dieses erfüllen und in der Lage sind, zum Beispiel die Grundwerte unseres Grundgesetzes in der Schule den Schüler*innen zu vermitteln

Auf der Landesdelegiertenkonferenz am 19./20. März 2021 haben BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Berlin ihr Programm zur Abgeordnetenhauswahl 2021 beschlossen und darin folgende Positionierung hinsichtlich des Neutralitätsgesetzes getroffen: „Wir setzen die Urteile des Bundesverfassungsgerichts um und sind von der Prämisse der Antidiskriminierung geleitet. Daher kann das Neutralitätsgesetz so keinen Bestand haben.“ Diese Haltung, die die diskriminierenden Folgen des Berliner Neutralitätsgesetzes und deren Beendigung in den Fokus rückt, wird durch die Urteile des Landesarbeitsgerichts Berlin und durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts aus dem vergangenen Jahr bekräftigt

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