Rechtsgutachten bestätigt: Berliner Neutralitätsgesetz verfassungsgemäß!

Die Initiative Pro Berliner Neutralitätsgesetz  begrüßt das im Auftrag der Senatsschulverwaltung erstattete Rechtsgutachten des Tübinger Juristen Prof. Dr. Wolfgang Bock zum Berliner Neutralitätsgesetz. Es sorgt für Klarheit in der juristischen und politischen Diskussion.

Das Ende August veröffentlichte Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass das Berliner Neutralitätsgesetz verfassungsgemäß ist: das Neutralitätsgesetz verstoße weder gegen das Grundgesetz und die darin garantierten Grundrechte, noch gegen Vorschriften des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und auch nicht gegen das Recht der Europäischen Union, heißt es in dem Gutachten.

Das politisch umstrittene Berliner Gesetz untersagt in bestimmten Bereichen des Öffentlichen Dienstes, darunter an allgemeinbildenden Schulen, den Beschäftigten das demonstrative Tagen religiös konnotierter Kleidung bzw. das demonstrative Zeigen religiöser Symbole – allerdings ausschließlich während der Arbeitszeit. Der Freizeitbereich bleibt hiervon völlig unberührt. Aktuell betrifft das gesetzliche Verbot das islamische Kopftuch, die jüdische Kippa und das christliche Kreuz, stellt aber auch eine Schranke dar gegen in Zukunft möglicherweise hinzukommende weitere religiöse Symbole aus fundamentalistischen Religionsgemeinschaften (und von missionierenden Atheisten).

Das Gutachten beschäftigt sich auf rund 120 Seiten ausführlich mit den verschiedenen tatsächlichen und juristischen Aspekten, die in den letzten Jahren zur staatlichen Neutralität im Öffentlichen Dienst und religiöser Uniformierung von Beschäftigten diskutiert worden sind. Dabei wird erfreulicherweise nicht vom Schulalltag in Berlin abstrahiert, sondern die Problematik „ islamischer Religionskultur“, wie sie sich im Schulalltag zeigt, umfassend und sachgerecht behandelt.

Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis: „Das Berliner Neutralitätsgesetz ist verfassungsrechtlich gerechtfertigt. Eine Änderung des Gesetzes ist weder geboten noch zu empfehlen. Das Verbot religiös ausdrucksstarker Kleidung wie des islamischen Kopftuchs der Lehrerin in der Schule ist angesichts bestehender religiös-kultureller Konflikte und entgegenstehender, vom Grundgesetz geschützter Rechtspositionen rechtmäßig und verhältnismäßig.“

Ausführlich befasst sich das Gutachten mit der Frage der Bedeutung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts von 2015 für das Berliner Neutralitätsgesetz. Diejenigen, die die staatliche Neutralität einschränken wollen, wie etwa der Berliner Justizsenator Dirk Behrendt und Teile der Koalitionsparteien von Linken und Grünen, berufen sich bekanntlich auf dieses Urteil, das angeblich die Annahme der Verfassungswidrigkeit des Berliner Neutralitätsgesetzes begründet. Nach diesem Urteil könnten an allgemeinbildenden Schulen religiöse Symbole nur im Falle einer sogenannten konkreten, sich bereits verwirklichenden Gefahr (Auseinandersetzungen in der Schule, Störungen des Schulfriedens) verboten werden, nicht hingegen schon dann, wenn der Gesetzgeber aufgrund einer generellen Prognose Gefahren von den Schulen (im Interesse des Schulfriedens und der Entwicklungsmöglichkeiten der Kinder) von vorneherein fernhalten will, wie das im Berliner Neutralitätsgesetz geregelt ist

Walter Otte

Der vollständige Text des Gutachtens befindet sich hier: www.berlin.de/sen/bjf/aktuelles/gutachten-berliner-neutralitaetsgesetz.pdf?fbclid=IwAR11g-2bQUbl5VlU3-D05pLCREq6_oFfVdzjBchSy27Q2UDFNtwk6C7h1fQ

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