Berliner Neutralitätsgesetz – Kein Thema mehr?

In den letzten Wochen ist es ruhig gewesen um das Berliner Neutralitätsgesetz. Die parlamentarische Sommerpause und die Schulferien haben dazu sicherlich einiges beigetragen. Nicht ausgeschlossen werden kann, dass bei den Befürwortern der Einschränkung des Gesetzes in den  Regierungsparteien LINKE und Grüne einige Ernüchterung eingetreten ist. Gerade aus ihrem eigenen Spektrum ist  Widerstand gekommen, mit dem offenbar nicht gerechnet wurde.

Justizsenator Behrendt hat in richtiger Einschätzung der Lage seinen Entwurf für ein Landesantidiskriminierungsgesetz zwischenzeitlich überarbeitet: auf die Dienstverhältnisse der Beschäftigten des Landes Berlin wird das kommende Gesetz nicht angewendet werden. Da bleibt es also beim Neutralitätsgesetz!

Aus den Parteien ist zu vernehmen, dass jetzt doch erstmal abgewartet werden solle, wie die Justiz weiter entscheidet. In Urteilen des Arbeitsgerichts Berlin vor einigen Wochen wurde die Rechtmäßigkeit des Neutralitätsgesetzes ausdrücklich bestätigt –  eine Klatsche für diejenigen, die zuvor vollmundig bereits das Ende des Neutralitätsgesetzes verkündet hatten, weil es angeblich verfassungswidrig sei.  Verfassungsrechtliche Bedenken hatten die Arbeitsrichter (ganz ausdrücklich) keine.

Jetzt ist das Landesarbeitsgericht Berlin/Brandenburg am Zug. In einem der entschiedenen Fälle wurde mittlerweile Berufung eingelegt, so dass der Rechtsstreit in die nächste Instanz geht. Zuständig ist eine Kammer des Landesarbeitsgerichts, die bisher mit dem Berliner Neutralitätsgesetz noch nicht befasst war.  Damit jedenfalls können die Gegner der religiös-weltanschaulichen Neutralität an allgemeinbildenden Schulen nicht einfach auf eine Wiederholung der bisherigen in ihrem Sinn günstigen Rechtsprechung setzen.

Zu erwarten ist, dass auch in einem weiteren Fall Berufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin eingelegt wird.  Somit wird es im Spätherbst dieses Jahres – dann ist mit Verhandlungen vor dem Landesarbeitsgericht zu rechnen –  wieder richtig spannend – juristisch und auch politisch.

Die Position des Erhalts der staatlichen Neutralität wird  durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs gestützt. Ob unter solchen Umständen nochmals ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts wie im Jahre 2015 ergehen wird, ist äußerst fraglich.

Die Initiative PRO Berliner Neutralitätsgesetz wird weiter aktiv bleiben und die Prozesse begleiten. Das Berliner Neutralitätsgesetz muss vollständig erhalten bleiben.

 

Walter Otte

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