Abgeordnetenhauswahl 2021: Gute Aussichten für das Neutralitätsgesetz!

Erklärung zum Ausgang der Wahl zum Abgeordnetenhaus

Aus den Wahlen vom 26.09.2021 zum Abgeordnetenhaus Berlin ist die SPD als stärkste Partei hervorgegangen. Die SPD hat sich zur Freude der Initiative PRO Berliner Neutralitätsgesetz in ihren Wahlaussagen darauf festgelegt, dass das Berliner Neutralitätsgesetz nicht abzuschaffen oder auch nur einzuschränken ist. 

Die Initiative erwartet, dass die SPD in den anstehenden Koalitionsverhandlungen diese auch den Wählerinnen und Wählern gegenüber vertretene Position beibehält.

Die Position von Bündnis 90 / Die Grünen zum Neutralitätsgesetz ist nicht so, wie in einigen grünen Stellungnahmen im Wahlkampf dargestellt. So fordert die Partei Bündnis 90 / Die Grünen keineswegs die Abschaffung des Neutralitätsgesetzes. Im Wahlprogramm heißt es lediglich: „Wir setzen die Urteile des Bundesverfassungsgerichts um und sind von der Prämisse der Antidiskriminierung geleitet. Daher kann das Neutralitätsgesetz so keinen Bestand haben.“ Diese Konsequenz ergibt sich bereits aus den Vorgaben des Urteils des Bundesarbeitsgerichts aus dem letzten Jahr. Die Notwendigkeit einer Abschaffung des Neutralitätsgesetzes lässt sich aus der Gerichtsentscheidung nicht herleiten. Allenfalls kommt eine Anpassung des Gesetzes für den Schulbereich unter Berücksichtigung der Kriterien des Bundesarbeitsgerichts in Betracht. Nicht mehr und nicht weniger steht im Wahlprogramm von Bündnis 90 / Die Grünen.

Die LINKE erklärt in ihrem Wahlprogramm 2021, sich für eine Abschaffung der Regelungen des Neutralitätsgesetzes für den Schulbereich einsetzen zu wollen.

Wir stellen fest: Das Bundesverfassungsgericht hat das Berliner Neutralitätsgesetz keineswegs als verfassungswidrig eingestuft. Es hat sich bisher nicht einmal mit diesem Gesetz befasst. Das Bundesarbeitsgericht hält das Neutralitätsgesetz ebenfalls nicht für verfassungswidrig.

Das Land Berlin hat nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts nun das Bundesverfassungsgericht angerufen. Dies sollten auch diejenigen, die das Gesetz abschaffen oder den Schulbereich aus dem Gesetz herausnehmen wollen, respektieren.

Politisch beachtlich ist aber, dass die Mitglieder von Bündnis 90 / Die Grünen und auch der LINKEN in dieser Frage zutiefst gespalten sind! Bei den Berliner LINKEN ist ein Mitgliederentscheid in dieser Frage zu erwarten. Von Mitgliedern von Bündnis 90 / Die Grünen wird derzeit diskutiert, ob eine Urabstimmung angestrebt werden soll, sollte sich die Partei bzw. Fraktion im Abgeordnetenhaus sich über die Aussage im Wahlprogramm hinwegsetzen und eine Abschaffung des Neutralitätsgesetzes anstreben.

Wir halten die innerhalb von Bündnis90/Die Grünen und der LINKEN vertretenen Positionen einer Abschaffung oder Einschränkung des Neutralitätsgesetzes weiterhin für falsch und setzen uns für den vollständigen Erhalt des Gesetzes ein.

Franziska Giffey hat in einer Stellungnahme an die Initiative Pro Berliner Neutralitätsgesetz geschrieben: „Gerade in öffentlichen Schulen mit Kindern unterschiedlicher Herkunftsbiographien und Religionen ist die staatliche Neutralität ein hohes Gut zur Erhaltung des Schulfriedens. Dem Berliner Neutralitätsgesetz (NeutrG) kommt hierbei die wesentliche Bedeutung zu, das Neutralitätsgebot des Staates im pädagogischen Alltag zu bewahren und allen Schüler*innen und Schülern gleiche Rechte und Chancen des Lebens zu gewährleisten…“

Wir erwarten, dass diese Position, die unsere Initiative uneingeschränkt teilt, in den anstehenden Koalitionsverhandlungen Bestand haben wird. Sachliche Gründe, das Neutralitätsgesetz zu demontieren, existieren nicht. Das Gesetz diskriminiert niemanden, es schützt vielmehr vor Diskriminierung.

Berlin, den 28.09.2021

Ulla Widmer-Rockstroh     Michael Hammerbacher   Walter Otte

         für die Initiative PRO Berliner Neutralitätsgesetz

Kontakt:

Per Email: PRO-neutralitaet-berlin@gmx.de

Michael Hammerbacher 0177993539

Ulla Widmer-Rockstroh widmer-rockstroh@gmx.net

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