Prof. Dr. Hans Werner Horn: Warum ich den Erhalt des Berliner Neutralitätsgesetzes unterstütze

 

Prof. Dr. Hans Werner Horn, Berlin, hat den Aufruf zum Erhalt des Berliner Neutralitätsgesetzes unterzeichnet.  Sein Engagement begründet er in einem Beitrag, der zunächst als  Referat  im Sozialpolitischen Arbeitskreis (SAK) der Partei Die Linke Charlottenburg am 19.06.2018 gehalten wurde.

 

„Viele Eltern sind auch froh darüber, dass es ihren Kindern in der Schule möglich ist, einen Lernort zu haben, der nicht durch religiöse Zugehörigkeit bestimmt ist. Es ist für viele entlastend zu wissen, dass ihr Kind in eine Institution geht, die nicht die religiöse Anschauung zur Voraussetzung von Lernen und Entwicklung macht. Gerade weil es so viele unterschiedliche religiöse und weltanschauliche Positionierungen gibt, kann es für die Eltern sehr entlastend sein, zu wissen, dass der Staat als religions- und weltanschaulich neutrale Instanz darauf acht gibt, dass die Lehrpersonen mit großer rational-moralischer Qualität ausgestattet sind und ihre persönliche Überzeugung zugunsten des Kindes für die Dauer des Schulunterricht zurückstellen.

….

Das Recht der Kinder auf vorurteilsfreie Bildung – so gut dies eben geht. Dies hilft auch den Kindern, deren Eltern ihr Recht auf Erziehung mit dazu benutzen, die Kinder in ihrem Sinne  zu erziehen und dabei eine Verengung, oder anders ausgedrückt eine Indoktrination praktizieren. Dagegen können sich Kinder nicht wirklich wehren. Die Schule hingegen kann den Raum dafür bieten, eine umfassendere Entwicklung des Kindes auch in Form von Auseinandersetzung mit religiösen und weltanschaulichen Einstellungen bzw. Ansichten zu fördern. Dies geht aber nur, wenn die Schule sich selber zu einem Raum erklärt, der eben nicht durch Symbole eine Präferenz vorgibt. Die Schule ist der Ort, an dem Wissen zur selbstkritischen Reflektion erworben werden kann und nicht der Ort, der eine mögliche Einengung der häuslichen Erziehung fortsetzt.

Jedoch sollten wir darauf achten, dass das Neutralitätsgesetz erhalten bleibt und ausgeweitet wird. Ich meine, auch berufsbildende Schulen müssen mit einbezogen werden, ebenso wie Berufskollegs. Wenn Demokratie gelernt werden muss, dann hört dieser Lernprozess nicht vor den Türen der Berufsschule auf. Gerade auch Jugendliche und junge Erwachsene sollten die Möglichkeit haben, sich in Fragen gesellschaftlicher Angelegenheiten frei äußern zu können, ohne die Repression religiöser Symbole vor Augen zu haben. Es ist schon Einschränkung genug, dass Demokratie lernen wesentlich auf die politische Dimension beschränkt bleibt. Religiöse Symbole dürfen nicht eine weitere Barriere bilden.“

 

 

Vortrag im Sozialpolitischen Arbeitskreis (SAK) der Partei Die Linke Charlottenburg, am 19.06.2018

                                                       

Kippa, Kopftuch, Kruzifix – Indoktrination oder Accessoire ?

 

  1. Die säkulare Gesellschaft als zivilisatorische Errungenschaft

Es handelt sich um einen zivilisatorischen Fortschritt, wenn wir davon ausgehen können, dass die Übereinkünfte menschlichen Zusammenlebens in einer Gesellschaft das Ergebnis des Aushandelns und Vereinbarens der Gesellschaftsmitglieder sind. Wir gehen folglich davon aus, dass dies in einer Gesellschaft möglich sein kann, die nicht von religiösen Vorschriften und Diktaten bestimmt ist. Eine säkulare Gesellschaft bietet eine gute Basis die Normen und Werte so zu fassen, dass alle Gesellschaftsmitglieder am Prozess der Definition und der Entwicklung von Normen und Werten beteiligt sein können. Wir gehen davon aus, dass die Werte des menschlichen Zusammenlebens ein Ergebnis des Aushandelns – Vereinbarens der Mitglieder der Gesellschaft sind, und zwar auf säkularer Basis.

Die Normen und Werte der Gesellschaft sind eben nicht religiös zu fassen und zu dokumentieren, sondern säkular, denn viele Menschen teilen religiöse Normen und Werte nicht.[1] Hierin liegt einer der großen Fortschritte demokratischer Strukturen und Institutionen. Dabei ist völlig klar, dass dieser demokratische Aushandlungsprozess von Macht- und Interessenpositionen beeinflusst wird. Aber es handelt sich eben, im Unterschied zu religiösen Herrschaftsformen, um solche Interessenlagen, die die menschliche Gesellschaft hervorgebracht hat und die somit durchschaubar und hinterfragbar gemacht werden können. Wenn behauptet wird, dass beispielsweise Nächstenliebe oder Solidarität Werte seien, die z.B der christlichen Religion zu eigen wären, dann stimmt dies in zweierlei Hinsicht nicht:

– Es handelt sich um Werte, die allen bekannten Kulturen und Religion  zukommen. Ähnlich wie der Umgang mit behinderten Menschen in keiner Kultur einheitlich ist, sondern alle Formen jeweils enthalten sind.[2]

– Werte gelten jedoch immer nur für die Angehörigen der jeweils eigenen Religionsgruppe.   Mit “Feinden“, so lautet der Auftrag der Religionen ist entsprechend radikal oder milde umzugehen. (Katholiken, Protestanten, Schiiten, Sunniten, Aleviten, Jesiden, Bahai, orthodoxe Juden, liberale   Juden, etc. sie alle haben religiöse Handlungsanweisungen, die den Umgang untereinander und den Umgang mit sogenannten Andersgläubigen oder Nichtgläubigen regeln).

Bei den Werten wie Freiheit, Gleichheit, Solidarität handelt es sich um Werte der Aufklärung, die im Wandel gesellschaftlicher Prozesse, Kämpfe und Revolutionen erkämpft wurden. Philosophische Überlegungen z.B. bei Hobbes[3], Kant[4], Hegel[5], Marx[6] haben diesbezüglich eine wichtige Rolle gespielt.

Halten wir also fest: Der säkulare Staat ist eine zivilgesellschaftliche Errungenschaft und bietet die Möglichkeit weiterer Entwicklung auf der Basis humanitärer, ziviler Strukturen. Der säkulare Staat bietet Schutz für seine BürgerInnen, indem er exklusive Ansprüche religiöser Gruppen zurückweist.

Zusammenfassung: Die Religionen berufen sich gleichfalls unter anderem auf diese humanitären Grundlagen. Folglich ist das Neutralitätsgebot des Staates kein Problem für die persönliche Akzeptanz, denn es fordert gerade dass ein, was Religionen auch wollen können: Einen positiven, friedlichen humanitär begründeten Umgang miteinander, ohne Symbole, die geeignet sind die jeweils eigene Religion demonstrativ zum Ausdruck zu bringen. Das Neutralitätsgesetz bietet die Möglichkeit schulischen Lernens auf der Basis o.g. humanistischen Ausrichtung, also ohne ausgrenzende oder inklusive Symbolik.

 

  1. Religionsfreiheit, bzw. Glaubensfreiheit und Nichtgläubigkeit ist ein Menschenrecht und etwas sehr persönliches – dafür muss sich die Gesellschaft einsetzen.

 

Es ist in einer Gesellschaft, die demokratisch organisiert ist, selbstverständlich, dass die BürgerInnen und Bürger ihre Religion und ihren Glauben ausüben können. Wo dies eingeschränkt wird oder gar verboten wird, ist es im Interesse der Menschheit wichtig, für Religions- und Glaubensfreiheit zu kämpfen. Denken wir daran: selbstverständlich sind diese Rechte keinesfalls, denn es gibt immer wieder und immer noch unterschiedlichste Kräfte, die aus unterschiedlicher Motivation heraus versuchen, den Menschen diese Freiheit nicht zu gewähren, oder sie wieder dieser Freiheit zu berauben.

Dennoch gilt auch, dass religiöse Symbole im öffentlichen Bereich der gesellschaftlichen / staatlichen Institutionen nichts verloren haben. Auf die Schulen bezogen bedeutet dies:

Das Recht der Kinder auf vorurteilsfreie Bildung – so gut dies eben geht. Dies hilft auch den Kindern, deren Eltern ihr Recht auf Erziehung mit dazu benutzen, die Kinder in ihrem Sinne  zu erziehen und dabei eine Verengung, oder anders ausgedrückt eine Indoktrination praktizieren. Dagegen können sich Kinder nicht wirklich wehren. Die Schule hingegen kann den Raum dafür bieten, eine umfassendere Entwicklung des Kindes auch in Form von Auseinandersetzung mit religiösen und weltanschaulichen Einstellungen bzw. Ansichten zu fördern. Dies geht aber nur, wenn die Schule sich selber zu einem Raum erklärt, der eben nicht durch Symbole eine Präferenz vorgibt. Die Schule ist der Ort, an dem Wissen zur selbstkritischen Reflektion erworben werden kann und nicht der Ort, der eine mögliche Einengung der häuslichen Erziehung fortsetzt.

Zusammenfassung: Religionsfreiheit muss der Staat gewährleisten, gleichfalls die Freiheit nicht religiös zu sein. Die Schule kann ein Raum sein, der eine kritische Beschäftigung mit den Fragen bietet, die Kinder und Jugendliche auch außerhalb ihrer Familien stellen, z.B: woher kommt das Universum, wie hat alles begonnen, gibt es einen Gott, etc. also eigentlich Lebenssinnfragen. Die Schule als Lernort hat dafür Sorge zu tragen, dass diese Fragen ernst genommen werden und in einer Atmosphäre freier Betrachtung aus verschiedenen Perspektiven zum Lerngegenstand werden können. Eine Einschränkung dadurch, dass Lehrkräfte ihre Überzeugung durch das Tragen von Symbolen ihrer Glaubensrichtung demonstrieren, ist für solche Lehr- und Lernprozesse eher hinderlich, jedenfalls nicht förderlich.

 

  1. Eigenständige Entwicklung einer weltanschaulichen Position – durch den demokratischen Rechtsstaat garantiert

 

Eine demokratische Gesellschaft ist darauf angewiesen, dass sich ihre Mitglieder mit den Fragen gesellschaftlichen Zusammenlebens beschäftigen. Dies muss gelernt werden. Am besten in einem Kontext, der das selbständige Fragen und Hinterfragen ermöglicht, ohne dass durch Vorgaben bestimmter Symbole eine Richtung vorgegeben ist. Nur der säkulare Staat bildet geradezu die Voraussetzung für die Freiheit der Entwicklung eigener weltanschaulicher Überzeugungen.

Dafür ist es abträglich, wenn heutzutage wieder eher konservativ ausgerichtete christliche Kreise eine sog. Wertedebatte führen, Symbole auch in Schulen verankert wissen wollen, also ein Klima präferieren, dass hinter die Errungenschaften der Aufklärung zurückfällt und auf geordnete alte Zeiten mit klaren Hierarchien hindeutet. Wir leben in einer Zeit, in der viele christlich geprägte Menschen es geschafft haben, sich weitgehend zu säkularisieren. Dies gilt übrigens auch für andere Religionen im gewissen Ausmaß.

Der Versuch einer konservativen Wende (siehe Kreuzpflicht in Bayern), hat u.a. damit zu tun, dass man Angst vor einer Islamisierung schüren will. Natürlich gibt es absolut verengte Gruppierungen im Islam. Jedoch sind Religions- bzw.

Glaubensfragen brandgefährlich, wenn sie als Folie zum Schüren von Ängsten dienen. Was da nottut, ist die Besinnung auf die Möglichkeiten, die ein friedliches Zusammenleben in einem säkularen Staat bieten. Seien wir froh darüber, dass in Berlin ein Gesetz existiert, dass zur Neutralität in weiten Bereichen der Schule verpflichtet. Und folgen wir bitte nicht dem manipulativen doktrinären Weg, den Bayern beschreitet. (Ganz davon abgesehen, dass in einigen Schulgesetzgebung der Länder die Bezugnahme auf eine christliche Erziehung enthalten ist).

Zusammenfassung:

Die wirkliche Emanzipation der Religionsgemeinschaften zeigt sich daran, ob sie akzeptieren, dass der demokratisch – humanistisch ausgerichtete Rechtsstaat Institutionen zur Verfügung stellt, die klarstellen, dass religiöse Symbole in ihnen nichts verloren haben. Vielleicht können die Befürworter des Tragens religiöser Symbole in der Schule auch mal darüber nachdenken, dass dadurch die Gefühle nicht religiöser Menschen verletzt werden könnten. So wie manche die sog. Räume der Stille für eine gute Idee halten, sind Räume ohne religiöse Symbole geradezu notwendig.

 

  1. Schutz der Persönlichkeit – Raum für angstfreies Lernen

 

Recht auf Entwicklung einer eigenen Individualität. Angstfreies Lern- und Lernklima. Kinder vor Indoktrination schützen und Hilfestellung geben. Recht der elterlichen Erziehung. Kindeswohl. Das sind die Stichworte, die unseren Schulalltag mit prägen sollten.

Dazu gehört auch, dass die Religionen nicht über dem Gesetze des bürgerlichen Rechtsstaates stehen. Man denke nur daran, dass der Staat zugesteht, dass kleine Jungen beschnitten werden dürfen, nur weil ihre Eltern dies wollen und für richtig halten. Das Persönlichkeitsrecht des Kindes und das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist vielleicht ein Beispiel, das zeigt, dass aus religiösen  Argumentationen heraus dem Kind keine freie Entscheidung zugestanden wird, die in dem Kindesalter auch nur bedingt gegeben sein dürfte. Aber statt geduldig zu warten, bis sich der junge Mensch altersgemäß selber entscheiden kann, wird dem Wohl der Eltern in ihrer religiösen Überzeugung der Vorrang eingeräumt. Deshalb gilt es um so mehr, den säkularen Staat zu verteidigen, der gerade ansatzweise wegzubrechen droht.

Der Schulalltag wird, so scheint es mir, in dieser ganzen Debatte zu gering geschätzt. Wie sich die religiösen Symbole auf die Kinder auswirken, war u.a. Gegenstand der Verhandlung von 2003 beim BVerfG in Karlsruhe.[7] Einer der Gutachter war Prof. Dr. Dr. Oser aus Freiburg / Schweiz, Departement für Erziehungs- und Bildungswissenschaften. Naturgemäß ist es schwer, empirisch einen unmittelbaren signifikanten Zusammenhang zwischen dem Tragen eines religiösen Symbols im Unterricht und der kindlichen Entwicklung nachzuweisen. Aber in den Theorien des Lernens am Modell[8], wird herausgearbeitet, dass dieses Lernen in bestimmten Altersphasen der kindlichen Entwicklung durchaus bedeutsam ist. Eine Lehrperson kommt gerade dadurch ihrer verantwortungsvollen Aufgabe nach, dass sie zeigt, dass sie in der Lage ist, selbst bei eigenen religiösen Überzeugungen diese nicht als Ausgangspunkt ihres Umgangs mit Kindern als bestimmenden Faktor zu wählen.

Nein, sie muss in der Lage sein, davon zu abstrahieren und die Fähigkeit haben mit den Kindern altersgemäße Lernprozesse zu arrangieren. Die religiöse Überzeugung kann und darf nicht im Zentrum stehen, also ist das Verbot religiöser Symbole im Unterricht keinesfalls ein Verlust, weder für die Kinder noch für die Lehrpersonen.

Erfahrungen, die Kinder machen können, wenn sie diese in Räumen ohne religiöse Symbole machen, sind sicherlich hilfreich. Eine Schule ohne religiöse Symbole ist ein Gewinn für die Lehr- und Lernkultur. Sie zeigt, dass die Lehrpersonen moralisch so weit entwickelt sind, dass sie das Neutralitätsgebot des Staates respektieren. Ihre eigenen Überzeugungen stellen sie zurück, weil sie  als moralisch handelnde Personen der Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen erste Priorität einräumen. Denn diese sind es, die die Zukunft des humanistischen demokratischen Rechtsstaat bilden.

Kinder sollen auch lernen, ohne Ängste anderen religiösen oder weltanschaulichen Positionen zu begegnen. Und vor allem sollen sie wissen: In der Schule bin ich beschützt, das ist der Ort an dem ich sicher sein kann, dass auch ggf. die Lehrperson mir Schutz vor Anderen bieten, die mich mobben, ärgern, oder gar physisch angreifen. Religiöse Symbole sind bestimmt nicht dazu angetan, dieses Vertrauen zu fördern.

Viele Eltern sind auch froh darüber, dass es ihren Kindern in der Schule möglich ist, einen Lernort zu haben, der nicht durch religiöse Zugehörigkeit bestimmt ist. Es ist für viele entlastend zu wissen, dass ihr Kind in eine Institution geht, die nicht die religiöse Anschauung zur Voraussetzung von Lernen und Entwicklung macht. Gerade weil es so viele unterschiedliche religiöse und weltanschauliche Positionierungen gibt, kann es für die Eltern sehr entlastend sein, zu wissen, dass der Staat als religions- und weltanschaulich neutrale Instanz darauf acht gibt, dass die Lehrpersonen mit großer rational-moralischer Qualität ausgestattet sind und ihre persönliche Überzeugung zugunsten des Kindes für die Dauer des Schulunterricht zurückstellen.

 

  1. Es ist ein Trugschluss, dass die gleichberechtigte Zurschaustellung religiöser Symbole einen rationalen Dialog und gegenseitiges Verständnis, bzw. gegenseitige Toleranz bewirkt.

 

Wenn wir die Reaktionen von Teilen der christlichen Kirchen, bzw. deren Repräsentanten betrachten, lässt sich eher befürchten, dass Konflikte geschürt und immer wieder neu angeheizt werden. Als Beispiel sei hier nur darauf verwiesen, dass eine Anzahl von evangelischen und katholischen Professoren und Amtsträgern in einem Brief erklären, dass die von Bayern verordnete Kreuzimplantationen[9] in öffentlichen Gebäuden zu begrüßen sind[10].

Als weiteres Beispiel: Bischof Dröge aus Berlin hat nach einer Zeitungsmeldung für die Lehrerinnen und Lehrer in den Schulen Kreuze bestellt, damit sie diese im Ethik oder im Religionsunterricht demonstrativ als Bekenntnis tragen mögen[11]. Die moralische Haltung von Herrn Dröge kann ebenso hinterfragt werden, wie die politische Instrumentalisierung des Kreuzes durch Herrn Alexander Dobrindt.

Verantwortliches Handeln in einer säkularen staatlichen Rechtsordnung vermag ich darin nicht zu erkennen.

 

  1. Religionskritik und Neutralitätsgebot

 

Vielmehr scheint mir, dass Religionskritik heute wieder notwendiger ist als ich es gedacht hätte. Aber das ist ein anders Thema.

Jedoch sollten wir darauf achten, dass das Neutralitätsgesetz erhalten bleibt und ausgeweitet wird. Ich meine, auch berufsbildende Schulen müssen mit einbezogen werden, ebenso wie Berufskollegs. Wenn Demokratie gelernt werden muss, dann hört dieser Lernprozess nicht vor den Türen der Berufsschule auf. Gerade auch Jugendliche und junge Erwachsene sollten die Möglichkeit haben, sich in Fragen gesellschaftlicher Angelegenheiten frei äußern zu können, ohne die Repression religiöser Symbole vor Augen zu haben. Es ist schon Einschränkung genug, dass Demokratie lernen wesentlich auf die politische Dimension beschränkt bleibt. Religiöse Symbole dürfen nicht eine weitere Barriere bilden.

Die rechtliche Seite, z.B. die Urteile des Bundesverfassungsgerichts habe ich jetzt nicht ins Zentrum meiner Ausführungen gestellt. Darauf kann ich gerne in der Diskussion eingehen, sofern mir das als nicht Jurist möglich ist. Mir kommt es jetzt eher darauf an, ausgehend von der Praxis in den Schulen und dem Zusammenleben in der Gesellschaft ein Bild zu entwickeln: Bedeutet die Aufhebung oder Veränderung des Neutralitätsgebotes z.B.

–   dass es Eltern zu dulden haben, wenn die LehrerInnen religiöse Symbole tragen    ?

–  dass über die konkreten Erfahrungen der Lehrpersonen hinweg entschieden wird

–  dass Angehörige anderer Religionen oder Weltanschauungen sich verletzt fühlen dürfen ?

– dass religiöse Symbole Vorrang haben vor dem Erlernen humanistischer demokratischer Normen und Werte unserer Gesellschaft ?

–  dass ein besseres Lernklima besteht ? Oder nimmt man des Glaubens wegen in Kauf, dass Konflikte im Klassenzimmer provoziert werden dürfen ?

– dass das Tragen von religiösen Symbolen auch im Bereich der Justiz, der Polizei, etc. möglich sein wird?

Ob Kippa, Kopftuch, Kruzifix – Indoktrination oder Accessoires sind bedarf keiner Klärung. Menschen können solche Symbole zu unterschiedlichen Zwecken und aus  verschiedenen Motivlagen heraus tragen. Das bleibt jeder Person selbst überlassen. Aber in der Schule und anderen staatlichen Institutionen haben sie keinen Platz.

„Die Kritik der Religion endet mit der Lehre, daß der Mensch das höchste Wesen für den Menschen sei, also mit dem kategorischen Imperativ, alle Verhältnisse umzuwerfen, in denen der Mensch ein erniedrigtes, ein geknechtetes, ein verlassenes, ein verächtliches Wesen ist.“[12]

[1]vgl. Michael Schmidt-Salomon in Sternstunde Philosophie, 02.02.2017 https://www.bing.com/videos/search?pc=SL08&q=Schmidt-Salomon+Sternstunde+Philosophie&ru=%2fsearch%3fFORM%3dSLBRDF%26pc%3dSL08%26q%3dSchmidt-Salomon2520Sternstunde2520Philosophie&view=detail&mmscn=vwrc&mid=1BE4715908808E970EE61BE4715908808E970EE6&FORM=WRVORC

[2] vgl. Neubert, Dieter / Cloerkes Günther : Behinderung und Behinderte in verschiedenen Kulturen. Eine vergleichende Analyse. 3. Auflage, Heidelberg 2001

[3]Hobbes, Thomas : Leviathan, Form und Gewalt eines kirchlichen und bürgerlichen Staates. Herausgegeben von Iring Fetscher. Suhrkamp. Frankfurt a.M. 1996

[4]Kant, Immanuel : Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft, in: ders., Schriften zur Ethik und Religionsphilosophie. Werke in 10 Bänden, Band 7. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1983

[5]Hegel, Georg Wilhelm Friedrich : Grundlinien der Philosophie des Rechts (1821), Werke Band 7, Frankfurt a.M. 1970

[6]Marx, Karl : Kritik der Hegelschen Rechtsphilosophie. MEW Bd. 1. 17. Auflage Berlin 2017

[7]https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2003/09/rs20030924_2bvr143602.html

[8]Bandura, Albert : Lernen am Modell. Ansätze zu einer sozial-kognitiven Lerntheorie. Stuttgart 1976

[9]Ist vielleicht beabsichtigt, dass die Kreuze in Kraftfahrzeugzulassungsstellen die Christopherosembleme des individuellen Autos ersetzen? Man könnte es doch bei einer Plakette des heiligen Christopheros belassen, der der Legende nach im dritten Jahrhundert von einem KFZ überfahren wurde.

[10]https://www.kreuzerlass.de  (zuletzt abgerufen am 11.07.2018)

[11]Berliner Zeitung. 25.05.2018

[12]Marx, Karl : Kritik der Hegelschen Rechtsphilosophie. Einleitung, MEW Bd. 1. 17. Auflage Berlin 2017

 

Prof. Dr. Hans Werner Horn

Der Autor war u.a. Studienleiter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Villingen-Schwenningen. Als Erziehungswissenschaftler leistete er sozialpädagogische Arbeit mit benachteiligten Jugendlichen und war an Forschungsprojekten zu Kindern und Jugendlichen beteiligt.

 

 

 

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.