Eilmeldung: Berliner Arbeitsgericht bestätigt Verfassungsmässigkeit des Neutralitätsgesetzes

Heute hat das Arbeitsgericht Berlin die Klage einer Lehrerin abgewiesen, die mit religiösem Kopftuch an einer Grundschule unterrichten wollte. Sie hatte eine Versetzung an eine berufsbildende Schule, an der sie auch mit Kopftuch hätte unterrichten dürfen, nicht akzeptiert.

In der mündlichen Urteilsbegründung verwies der Vorsitzende Richter auf die große Bedeutung der staatlichen Neutralität in allen Bereichen des Öffentlichen Dienstes, in denen staatliche Autorität ausgeübt wird. Darunter fallen nach Gerichtsauffassung jedenfalls auch die Schulen, an denen Kinder im schulpflichtigen Alter unterrichtet werden

Das Neutralitätsgesetz sei vom Berliner Abgeordnetenhaus beschlossen worden, um Konfliktlagen im Einflussbereich staatlicher Autorität zu lösen. In den im Gesetz geregelten Bereichen, darunter  an allgemeinbildenden Schulen, müsse danach die staatliche Neutralität so gestaltet sein, dass sie auch nicht durch Symbolik beeinträchtigt werde.

Das Gericht hält das Gesetz für rechtmäßig und inhaltlich richtig. Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Neutralitätsgesetzes haben sich für das Arbeitsgericht nicht ergeben. Auch gäbe es keine verfassungsgerichtlichen Entscheidungen auf Landes- oder Bundesebene, die zu einer anderen Bewertung Anlass gäben.  Vor allem:  zum Berliner Neutralitätsgesetz existiere keine zu beachtende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts!

Das Arbeitsgericht Berlin hat mit seiner Entscheidung und Argumentation eindrucksvoll die von der Initiative PRO Berliner Neutralitätsgesetz vertretenen Positionen gestützt.

Walter Otte

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