Ein guter Tag für den Schulfrieden und die Religions-/Weltanschauungsfreiheit der Schüler*innen!
Die Initiative Pro Berliner Neutralitätsgesetz begrüßt das heutige Urteil das Arbeitgerichts Berlin. Der Vorsitzende Richier hat in seiner mündlichen Urteilsbegründung präzise und überzeugend Bedeutung, Notwendigkeit und Verfassungsmäßigkeit des bewährten Berliner Neutralitätsgesetzes dargestellt.
Religiös bekleidete Pädagog*innen, die auch während der Dienstausübung nicht bereit sind, auf das demonstrative Tragen religiöser Symbole zu verzichten, haben keinen Anspruch darauf, Grundschulkinder zu unterrichten. Der Missachtung der „negativen“ Glaubens- und Gewissensfreiheit von Kindern durch demonstrativ getragene Kreuze, Kopftücher und andere Symbole wird damit eine klare Absage erteilt.
Die staatliche Neutralität insbesondere in Bereichen des Öffentlichen Dienstes, in denen der Staat Autorität ausübt, ist in einer multikonfessionellen Gesellschaft von besonders großer Bedeutung.
Die Untersagung des demonstrativen Tragens religiöser Symbole dient dem Schulfrieden, der im Interesse der Kinder unabdingbare Voraussetzung für die Vermittlung der Bildungsziele und damit für die Zukunft der Kinder ist.
Mit dem heutigen Urteil wird die Position der Initiative Pro Neutralitätsgesetz eindrucksvoll gestützt. Wir hoffen, dass dieses Urteil seine Wirkung auf diejenigen Mitglieder des Senats nicht verfehlt, die bisher öffentlich dem Neutralitätsgesetz seine Verfassungsmäßigkeit abgesprochen haben.
Wir werden auch weiterhin für das Gesetz einstehen und für dessen Erhalt um Zustimmung der Bürger*innen werben.
9. Mai 2018
Ulla Widmer-Rockstroh Michael Hammerbacher Walter Otte
Sprecherin und Sprecher der Initiative Pro Berliner Neutralitätsgesetz
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