Von Seiten der Kritiker des Neutralitätsgesetzes wird behauptet, das Landesgesetz sei verfassungswidrig. Dabei wird Bezug genommen auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2015. Diese hat sich aber überhaupt nicht mit der Berliner Regelung befasst, sondern mit einem nordrhein-westfälischen Landesgesetz, das die christliche Religion gegenüber anderen bevorzugte. Der bekannte Verwaltungsjurist Gerhard Czermak hat sich am Beispiel der Rechtsprechung des Arbeitsgerichts Berlin und des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (LAG) mit der Fragestellung der Verfassungswidrigkeit auseinandergesetzt und kritisiert die beiden Gerichte. Er kommt zu dem Ergebnis: „Solange das (Berliner) Neutralitätsgesetz nicht förmlich vom BVerfG für nichtig erklärt ist, hat es Bestand.“ Insbesondere das LAG habe das Neutralitätsgesetz falsch interpretiert und sei ohne jede Begründung unzutreffend dem 2015er Urteil des Bundeserfassungsgericht gefolgt.
Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Berliner Neutralitätsgesetz liegt bisher nicht vor.
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