Jürgen Roth gehört zu den Erstunterzeichnern des Aufrufs PRO Berliner Neutralitätsgesetz. Der Politologe, der Mitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft Säkulare Grüne ist, begründet sein Eintreten für den Erhalt des Neutralitätsgesetzes folgendermaßen:
Jeder Mensch hat das Recht, sich religiös zu betätigen oder es sein zu lassen. Niemand darf dabei aber einem anderen seine Religion aufnötigen. Der Staat wiederum hat dafür zu sorgen, dass niemand aufgrund religiöser oder säkularer Überzeugungen unter Druck gerät.
Die Religionsfreiheit des Artikel 4 Grundgesetz ist ein individuelles Grundrecht, keine Lizenz zur Herrschaft des einen Kollektivs über das andere.
Angesichts der Vielzahl religiöser und weltanschaulicher Lehren müssen staatliche Hoheitsträger*innen in der Lage sein, ihre private Religiosität von der Ausübung des Dienstes für den Staat zu trennen. Diese zeitlich eng begrenzte Zurückhaltung ist Ausdruck des Respekts vor den Überzeugungen anderer Menschen und hat weder etwas mit „Diskriminierung“ oder mit „Berufsverboten“ zu tun.
Wer nicht einmal gegenüber Grundschüler*innen zur Rücksichtnahme bereit ist, sollte sich eine Tätigkeit außerhalb der staatlichen Einrichtungen suchen.
Jürgen Roth
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