Humanistischer Verband Deutschlands für Erhalt des Neutralitätsgesetzes

Der HVD Berlin-Brandenburg hat auf seiner Mitgliederversammlung am 14.01.2018 nach umfangreicher Diskussion einen Beschluss gefasst, mit dem er sich für den Erhalt des Berliner Neutralitätsgesetzes ausspricht.

Der mit einer großen Mehrheit von rund 70 Prozent der versammelten Mitglieder angenommene Beschluss lautet:

„Humanistinnen und Humanisten sehen in der Trennung von Staat und Religion / Weltanschauung, dem Verfassungsgrundsatz der staatlichen Neutralität zusammen mit der Religionsfreiheit eine unverzichtbare Voraussetzung für einen modernen demokratischen Rechtsstaat. Mit der Auflösung traditioneller religiöser Milieus, einer fortschreitenden Säkularisierung und der Vielfalt neuer Lebensentwürfe der Menschen muss der Staat zwingend neutral in Bezug auf Religion/Weltanschauung sein, um eine freie und offene Gesellschaft zu garantieren. Der HVD BB spricht sich daher für den substanziellen Erhalt des Berliner Neutralitätsgesetzes aus.“

Zur Begründung haben die Antragsteller*innen ausgeführt:

Religiös-weltanschauliche Neutralität ist ein striktes Gebot des deutschen Religionsverfassungsrechts und bedeutet, die generelle Enthaltung von Parteilichkeit und Parteinahme zugunsten religiöser oder weltanschaulicher Lehren, weil der Staat als solcher keine Religion oder Weltanschauung hat. Sein „Wertesystem“ ergibt sich aus seinen eigenen zentralen Existenzbedingungen (Grundrechte, Menschenrechte, Völkerfreundschaft usw.).

Die Unparteilichkeit bedeutet u.a., dass religiöse oder weltanschauliche Symbole in Rathäusern, Gerichtssälen oder Schulen nichts zu suchen haben. Wegen des objektiv-rechtlichen Gehalts des Neutralitätsgebots können sich Angestellte und Beamte mit hoheitlichen Aufgaben im Staatsdienst nicht auf ihre Religionsfreiheit berufen, sie unterliegen in ihrer Tätigkeit einer Neutralitätspflicht. Die Ausübung von Religion/Weltanschauung ist ihre Privatsache; sie muss sich auf den nichtstaatlichen Bereich beschränken.

Im Januar 2005 hat das Abgeordnetenhaus das Berliner Neutralitätsgesetz beschlossen, dessen Präambel lautet: „Alle Beschäftigten genießen Glaubens- und Gewissenfreiheit und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses. Keine Beschäftigte und kein Beschäftigter darf wegen ihres oder seines Glaubens oder ihres oder seines weltanschaulichen Bekenntnisses diskriminiert werden. Gleichzeitig ist das Land Berlin zu weltanschaulich-religiöser Neutralität verpflichtet. Deshalb müssen sich Beschäftigte des Landes Berlin in den Bereichen, in denen die Bürgerin oder der Bürger in besonderer Weise dem staatlichen Einfluss unterworfen ist, in ihrem religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnis zurückhalten.“

Das Gesetz regelt die Beachtung der staatlichen religiösen und weltanschaulichen Neutralität im Öffentlichen Dienst (u.a. Justiz, Polizei und Allgemeinbildende Schulen) und untersagt innerhalb der Dienstzeit das Tragen von sichtbaren religiösen oder weltanschaulichen Symbolen, „die für die Betrachterin oder den Betrachter eine Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft demonstrieren.“ Es dürfen auch keine auffallenden religiös oder weltanschaulich geprägten Kleidungsstücke getragen werden.

Die Umsetzung des staatlichen Neutralitätsgebots bedeutet keine Missachtung der Religionsfreiheit, sondern eine Grenze der Religionsfreiheit, die den Betroffenen lediglich eine räumlich und zeitlich begrenzte Zurückhaltung während der Ausübung hoheitlicher Aufgaben abverlangt. Gerade im Schulbereich, wo ein besonderes Abhängigkeitsverhältnis zwischen Lehrerinnen/Lehrern und Schülerinnen und Schülern besteht, ist der staatliche Erziehungsauftrag nur gewährleistet, wenn die Neutralität strikt eingehalten wird.

Teile der Linken und der Grünen befürworten gegenwärtig eine Aufhebung oder zumindest grundlegende Änderung des Gesetzes. Von Seiten der Kritiker des Neutralitätsgesetzes wird behauptet, das Landesgesetz sei verfassungswidrig und berufen sich dabei auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes von 2015. Dieses hat sich aber überhaupt nicht mit der Berliner Regelung befasst, sondern mit einem Landesgesetz aus NRW, das die christliche Religion gegenüber anderen bevorzugte. Richtig ist: Solange das Berliner Neutralitätsgesetz nicht förmlich vom BVerfG für nichtig erklärt ist, hat es Bestand.

Das Berliner Neutralitätsgesetz garantiert staatliche Neutralität da, wo Menschen der staatlichen Gewalt nicht ausweichen können. Angesichts von über 250 Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften und einem Anteil von fast 70 Prozent konfessionsfreier Menschen in Berlin verdient das Berliner Neutralitätsgesetz Unterstützung, weil es zum gesellschaftlichen Frieden in der Stadt beiträgt.“

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