Erhard Laube: Warum ich für den Erhalt des Berliner Neutralitätsgesetzes eintrete

Erhard Laube war über 25 Jahre lang Lehrer, zehn Jahre  Vorsitzender der GEW Berlin, acht Jahre  Schulleiter im sozialen Brennpunkt und vier Jahre Leitender Oberschulrat von Berlin. Er gehört zu den Erstunterzeichnern des Aufrufs zum Erhalt des Berliner Neutralitätsgesetzes. Zuvor richtete er im April 2017  gemeinsam mit Ellen Hansen,  Ulla Widmer-Rockstroh, Lydia Sebold und Wilfried Seiring den Appell „Für ein Berliner Neutralitätsgesetz“ an den Berliner Senat.

Warum ich für ein Berliner Neutralitätsgesetz bin

Meine Überzeugung, ein Neutralitätsgesetz für die öffentliche Schule sei gut für Berlin, habe ich vor allem in der jahrzehntelangen Arbeit im sozialen Brennpunkt im Schöneberger Norden gewonnen, insbesondere in den neun Jahren als Schulleiter der Spreewald-Grundschule.

An dieser Schule war es dem Kollegium mit meiner Hilfe als Schulleiter gelungen, ein positives Lernklima mit starker Leistungsbetonung unter Einbeziehung der nichtdeutschen Muttersprachen Türkisch und Arabisch zu schaffen, in dem für Gewalt, aber auch für religiöses Mobbing („Du isst Schweinefleisch“) kein Platz war. Großen Anteil daran hatten auch etliche Lehrkräfte und ErzieherInnen nichtdeutscher Herkunftssprache, die durch ihre säkular ausgerichtete Arbeit dazu beitrugen, dass die Kinder unter Beachtung der Gleichwertigkeit der Herkunft, Religion oder des Geschlechtes lernen und sich entwickeln konnten. Diese Lehrkräfte und ErzieherInnen waren  Vorbilder für die Kinder, machten aber auch gegenüber Eltern den Erziehungsauftrag des Berliner Schulgesetzes glaubhaft: Erziehung zur Demokratie,  zum Frieden, Beachtung der  Menschenwürde und die Gleichstellung der Geschlechter.

Diesen Zielsetzungen entgegen standen immer wieder fundamentalistische Einflussnahmen, beispielsweise aus  Moscheen. Da ging es nicht nur darum, ob auch kleine Mädchen schon ein Kopftuch tragen sollten, sondern auch zum Beispiel um die Frage, ob kleine Kinder im Ramadan fasten müssen, am Schwimmunterricht oder an einer Klassenfahrt teilnehmen dürfen.

Wäre nicht eine Lehrerin mit Kopftuch sichtbares Zeichen der Ungleichheit der Geschlechter, der Unterdrückung der Frau und einer religiös geprägten Intoleranz?
Kann sie glaubhaft solchen Versuchen der Beeinflussung entgegentreten?
Welches Vorbild wäre sie?

Ich glaube, diese Fragestellung ist auch dann erlaubt, wenn eine Lehrerin mit Kopftuch von sich behauptet, dies „freiwillig“ zu tragen.

Natürlich ist es eine etwas groteske Vorstellung, an dieser Schule hätten neben Lehrerinnen mit Kopftuch  zum Beispiel auch ein orthodoxer Jude in seinem Outfit und eine katholische Nonne in ihrer Ordenskluft unterrichtet. Aber in der Übertreibung liegt ja auch die Chance zur Verdeutlichung

Erhard Laube

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