Carl Chung: Warum ich mich für den Erhalt des Berliner Neutralitätsgesetzes einsetze

Carl Chung, tätig beim Jüdischen Forum für Demokratie und gegen Antisemitismus, hat den Aufruf zum Erhalt des Berliner Neutralitätsgesetzes unterschrieben. Warum, schreibt er hier:

„Jeder Mensch hat Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfasst die Freiheit des Einzelnen eine Religion oder eine Weltanschauung eigener Wahl zu haben oder anzunehmen, die Freiheit zum Wechsel der Religion oder der Weltanschauung sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen öffentlich oder privat, durch Gottesdienst, Unterricht, durch die Ausübung und Beachtung religiöser Gebräuche zu bekunden und auszuüben. Niemand darf einem Zwang ausgesetzt werden, der seine Freiheit, eine Religion oder eine Weltanschauung seiner Wahl zu haben oder anzunehmen, beeinträchtigen würde.

Dieses Recht auf die freie Ausübung einer Religion oder Weltanschauung eigener Wahl ist ein Grundrecht jedes einzelnen Menschen. Als solches ist es ein wesentlicher und integraler Bestandteil der allgemeinen und unteilbaren Menschenrechte, die zu gewährleisten unser säkularer, freiheitlich-demokratischer Rechtsstaat verpflichtet ist.

Der säkulare, freiheitlich-demokratische Rechtsstaat hat also das Grundrecht jedes einzelnen Menschen auf die freie Ausübung einer Religion oder Weltanschauung eigener Wahl ebenso wie den Schutz vor Diskriminierung wegen der Religion oder Weltanschauung zu gewährleisten. Das kann er nur, wenn er und die Menschen, die von Amts wegen hoheitliche Aufgaben für ihn wahrnehmen, bei der Wahrnehmung hoheitlicher Ausgaben ihre weltanschaulich-religiöse Neutralität wahren.

Daher ist es nicht zu viel verlangt, sondern notwendig und angemessen, dass Beschäftigte des Landes Berlin in den Bereichen, in denen die Bürgerin oder der Bürger in besonderer Weise dem staatlichen Einfluss unterworfen ist, sich in ihrem religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnis zurückhalten: Wer beruflich und von Amts wegen in der Rechtspflege, im Justizvollzug, in der Polizei oder mit pädagogischem Auftrag in den öffentlichen Schulen für den säkularen, freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat auftritt und agiert, ist zuallererst dem säkularen, freiheitlich-demokratischen Gemeinwesen und dessen grundlegenden Normen und Werten verpflichtet, zu denen die Gewährleistung der (positiven und negativen) Religionsfreiheit für alle gehört.

Ich denke, dass es nur folgerichtig ist, wenn eben dies sowohl im Auftreten dieser Beschäftigten des Landes als auch durch ihren Verzicht auf das sichtbare Tragen religiöser und weltanschaulicher Symbole im Dienst zum Ausdruck gebracht wird.“

 

Carl Chung

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