Vera Muth: Warum ich mich für den Erhalt des Berliner Neutralitätsgesetzes einsetze

Vera Muth ist Religionswissenschaftlerin, von 2012 bis 2014  leitete sie die Kampagne des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) „Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz“ (GerDiA). Hier begründet sie, warum sie den Aufruf zum Erhalt des Berliner Neutralitätsgesetzes unterschrieben hat:

„Immer wieder musste daran erinnert werden, dass es beim Berliner Neutralitätsgesetz nicht nur um den Schleier geht, sondern dass sich das Gesetz generell auf religiöse Symbole bezieht.   ….

Das Berliner Gesetz ist jedoch Ausdruck der Religionsfreiheit. ….

Es ist heute weit verbreitet, Kritiker*innen des Islams pauschal als „antimuslimisch-rassistisch“ und als Pegida/AFD-freundlich zu diskreditieren. Die pauschalen  Unterstellungen lassen leider immer häufiger linke und säkulare Kräfte verstummen, wodurch aufgeklärten Muslim*innen die dringend notwendige Unterstützung gegen den Islamismus entzogen wird.“

Vera Muth

 

„Die Forderung der Abschaffung des Neutralitätsgesetzes zeigt deutlich, dass die reaktionären Kräfte in Kirchen und Islamverbänden jede Gelegenheit nutzen, ihrer gemeinsamen Vorstellung einer religiösen Leitkultur rechtlichen Raum zu schaffen. Einer Leitkultur, die tatsächlich die Vorstellung pflegt, dass Religion überall Bedeutung haben muss und dass gesellschaftliche Werte und ein soziales Miteinander nur durch Religion geschaffen werden können. Es wird allzu oft übersehen, dass diese Kräfte in politischen Dingen nicht Gegner, sondern Verbündete sind. Es ist somit nicht Ausdruck religiöser Toleranz, sondern überhaupt nicht verwunderlich, wenn ein extrem konservatives katholisches Elitegymnasium eine schleiertragende, also extrem konservative, muslimische Lehrerin anstellt.

 

Weiteres Beispiel für eine solche Rückgewinnung rechtlichen Raums, war die viel zu wenig beachtete Aufhebung des Verbots der religiösen Voraustrauung im Januar 2009. Hier ging es nicht um das Wiederermöglichen eines harmloses Hochzeitsrituals, sondern um die Entrechtung von Menschen, die nun keinerlei rechtliche Handhabe mehr in Bezug auf die Konsequenzen haben, die eine religiöse Heirat in der eigenen (religiösen) Community faktisch hat. Hier ging zusätzlich bereits ein deutliches Signal an anti-aufklärerische Kräfte, dass die im GG zugesicherte Gleichberechtigung gegebenenfalls ohne Bedenken gegen eine einseitige und voraufklärerische Auffassung von Religionsfreiheit abgewogen und als weniger wichtig erachtet werden darf.

Bei der Forderung der Abschaffung des Berliner Neutralitätsgesetzes wird auch von kirchlicher Seite mit Selbstbestimmung, individuellen Rechten und Religionsfreiheit argumentiert. Kaum zu glauben angesichts der Tatsache, dass Deutschlands Kirchen aktuell vor Gericht rechtliche Privilegien verteidigen, die gegen all diese Werte verstoßen. Aufgrund eines von ihnen behaupteten Selbstbestimmungsrechts bestehen sie auf einem eigenen kirchlichen Arbeitsrecht und auf § 9 des Antidiskriminierungsgesetzes (Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung).

Dies gibt Kirchen in Deutschland das Recht, Menschen, die etwa  als Sozialarbeiter*innen, Psycholog*innen, Ärzt*innen in einer Einrichtung in kirchlicher Trägerschaft arbeiten (wollen), zur Beibehaltung (bzw. Annahme) der christlichen Religion zu zwingen. Diesen Sonderrechten gemäß ist Kirchen auch die Kündigung von beispielsweise offen homosexuell Lebenden, von „unehelich“ Schwangeren und Kritiker*innen der Lehre erlaubt. Die Ausgrenzung der genannten Gruppen ist durchaus vereinbar mit den Wertvorstellungen des Islamismus.

Der Versuch der Aushebelung des Berliner Neutralitätsgesetzes ist auch durch Islamistinnen angestoßen worden. Diese fordern schon seit Jahren in verschiedenen Bundesländern, den Schleier als Lehrerinnen im Staatsdienst tragen zu können. Dabei bedient sich der Islamismus seit einiger Zeit der Strategie, sich als Opfer einer angeblich mehrheitlich rassistischen Gesellschaft zu stilisieren. Immer wieder musste daran erinnert werden, dass es beim Berliner Neutralitätsgesetz nicht nur um den Schleier geht, sondern dass sich das Gesetz generell auf religiöse Symbole bezieht.

Es ist heute weit verbreitet, Kritiker*innen des Islams pauschal als „antimuslimisch-rassistisch“ und als Pegida/AFD-freundlich zu diskreditieren. Die pauschalen Unterstellungen lassen leider immer häufiger linke und säkulare Kräfte verstummen, wodurch aufgeklärten Muslim*innen die dringend notwendige Unterstützung gegen den Islamismus entzogen wird. Viele Politiker*innen, die sich mit Religion nicht genug auskennen, glauben Intoleranz zu bekämpfen, wo sie leider der Religiösen Rechten den Rücken stärken. Religiös aktive Politiker*innen, nicht immer als solche zu erkennen, stellen sich als Vertreter*innen der Toleranz dar,  wo sie im Grunde die politischen Interessen ihrer Kirchen vertreten, so die Bewahrung ihrer rechtlichen Privilegien.

Auch bei den Auseinandersetzungen um das Berliner Neutralitätsgesetz stehen die Kirchen in zweiter, flankierender Reihe und unterstützen durch geschickte Medienbeiträge den Eindruck, dass durch das Neutralitätsgesetz generell gegen die Religionsfreiheit verstoßen würde. Das Berliner Gesetz ist jedoch Ausdruck der Religionsfreiheit.

Staatliche Einrichtungen sind keine Orte religiöser Vorbildlichkeit und Missionierung. Extrem konservative Muslime müssen akzeptieren, dass es auch Werte jenseits der Religion gibt und z. B. Ordnungskräfte und Richter*innen auch dann in ihrer Funktion anerkennen, wenn sie nicht religiös sind, bzw. nicht als Religiöse erkennbar. Wer es nicht schafft, auf den Schleier (o. Ä.) in der Ausübung eines Berufes im Staatsdienst zu verzichten, wer nicht einsieht, dass säkulare Räume Räume der Freiheit Aller sind, folgt dem religiösen Fundamentalismus und einem Missionsbefehl, und diese haben im Staatsdienst nichts zu suchen.

Religionsfreiheit bedeutet auch das Recht auf Freiheit von Religion.

Das Neutralitätsgesetz sollte nicht abgeschafft, sondern in allen Bundesländern eingeführt werden, um die Gesellschaft vor einem religiös-reaktionären Backlash zu schützen und um die staatliche Neutralität zu bewahren, die Religionsfreiheit gegen das Prinzip des Monopols einer Staatskirche, erst ermöglich hat.

Vera Muth 

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